21. Januar 2025

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025: Das müssen Webseitenbetreiber und Online-Shop-Inhaber wissen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025: Das müssen Webseitenbetreiber und Online-Shop-Inhaber wissen

Die digitale Welt ist für viele von uns ein unverzichtbarer Bestandteil des täglichen Lebens – sei es zum Einkaufen, Arbeiten oder Kommunizieren. Doch für Menschen mit Behinderungen sind diese digitalen Angebote oft mit erheblichen Hürden verbunden. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, will das ändern. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

In diesem Artikel erfahren Sie, was das BFSG für Webseitenbetreiber und Online-Shop-Besitzer bedeutet, welche Anforderungen umgesetzt werden müssen und wie Sie die Barrierefreiheit Ihrer digitalen Angebote optimieren können.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG setzt die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten – problemlos genutzt werden können. Dies betrifft insbesondere Webseiten, Online-Shops und mobile Anwendungen. Das Gesetz ist Teil eines umfassenden europäischen Ansatzes zur Förderung der digitalen Inklusion und trägt dazu bei, einheitliche Standards innerhalb der EU zu schaffen.

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, darunter:

  • Betreiber von Webseiten und Online-Shops.
  • Anbieter von Apps und digitalen Dienstleistungen wie E-Books oder Online-Banking.
  • Händler, Hersteller und Importeure interaktiver Selbstbedienungsterminals.

Ausnahmen: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (weniger als 10 Mitarbeitende und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz), sind von den Anforderungen ausgenommen. Allerdings müssen Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, die BFSG-Vorgaben dennoch erfüllen.

Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?

  • Gesellschaftliche Verantwortung: Barrierefreiheit fördert die digitale Inklusion und ermöglicht allen Menschen die gleichberechtigte Nutzung digitaler Angebote.
  • Reichweite erhöhen: Barrierefreie Webseiten und Online-Shops sprechen eine breitere Zielgruppe an, einschließlich Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und Nutzergruppen mit eingeschränkten technischen Möglichkeiten.
  • Bessere Nutzererfahrung: Eine klare Navigation, verständliche Inhalte und technische Zugänglichkeit kommen allen Nutzern zugute – nicht nur Menschen mit Behinderungen.
  • Rechtliche Sicherheit: Unternehmen, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, drohen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.

Die wichtigsten Anforderungen des BFSG

Das BFSG verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote entsprechend den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 zu gestalten. Diese Anforderungen umfassen:

1. Technische Barrierefreiheit

  • Alternativtexte: Bilder müssen mit Textbeschreibungen versehen sein, damit Screenreader die Inhalte erfassen können.
  • Untertitel und Audiodeskriptionen: Videos sollten Untertitel und, falls nötig, Audiodeskriptionen enthalten.
  • Navigation: Webseiten müssen auch ohne Maus bedienbar sein – etwa über Tastatur oder Sprachsteuerung.
  • Barrierefreie PDFs: Alle Dokumente, die zum Download angeboten werden, müssen zugänglich sein.

2. Inhaltliche Barrierefreiheit

  • Klare Sprache: Texte sollten einfach und verständlich formuliert sein.
  • Struktur: Eine logische Anordnung der Inhalte sowie aussagekräftige Überschriften helfen Nutzern, sich zurechtzufinden.
  • Kontrast: Farben und Schriftarten müssen einen ausreichenden Kontrast bieten, um für Menschen mit Sehbehinderungen lesbar zu sein.

3. Kompatibilität mit assistiven Technologien

  • Digitale Angebote müssen mit Screenreadern, Braillezeilen und anderen Hilfsmitteln kompatibel sein.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025

In wenigen Schritten zur Umsetzung

1. Analyse: Barrieren identifizieren

  • Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch: Welche Elemente Ihrer Webseite oder Ihres Online-Shops sind nicht barrierefrei?
  • Nutzen Sie Tools wie den WAVE Accessibility Checker oder den BITV-Test, um erste Schwachstellen zu erkennen.

2. Planung: Maßnahmen definieren

  • Priorisieren Sie die wichtigsten Anpassungen basierend auf den Anforderungen der WCAG 2.1.
  • Erstellen Sie einen Umsetzungsplan mit klaren Deadlines.

3. Umsetzung: Anforderungen umsetzen

  • Arbeiten Sie mit Experten für digitale Barrierefreiheit zusammen.
  • Passen Sie Navigation, Design und Inhalte gemäß den Richtlinien an.

4. Testen: Barrierefreiheit überprüfen

  • Lassen Sie Ihre Webseite von Menschen mit Behinderungen testen, um reale Nutzungsszenarien abzubilden.
  • Nutzen Sie Feedback, um weitere Verbesserungen vorzunehmen.

5. Dokumentation und Schulung

  • Dokumentieren Sie alle Maßnahmen und Ergebnisse.
  • Schulen Sie Ihr Team in barrierefreier Gestaltung, um zukünftige Barrieren zu vermeiden.

Fristen und Übergangsregelungen

Ab dem 28. Juni 2025
Alle neuen digitalen Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein.

Bis zum 28. Juni 2030
Übergangsfrist für bestehende Produkte und Dienstleistungen
, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht wurden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Bußgelder: Empfindliche Strafen durch Aufsichtsbehörden.
  • Rechtsstreitigkeiten: Klagen von Betroffenen oder Interessenverbänden.
  • Imageverlust: Unternehmen, die nicht inklusiv handeln, riskieren einen schlechten Ruf.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • Unzureichende Alternativtexte: Stellen Sie sicher, dass alle Bilder sinnvoll beschrieben sind.
  • Fehlende Untertitel: Bieten Sie Untertitel für alle Videos an, insbesondere bei Tutorials oder Produktvorstellungen.
  • Schlechte Navigation: Vermeiden Sie komplexe Menüstrukturen und achten Sie auf eine klare, intuitive Navigation.
  • Unzureichender Kontrast: Testen Sie Farbschemata, um sicherzustellen, dass alle Inhalte gut lesbar sind.

SEO-Tipps zur Umsetzung des BFSG

Neben der rechtlichen Verpflichtung bietet die barrierefreie Gestaltung Ihrer Webseite auch SEO-Vorteile:

  • Alt-Texte optimieren: Alternativtexte verbessern nicht nur die Barrierefreiheit, sondern auch die Auffindbarkeit in der Bildersuche.
  • Strukturierte Inhalte: Klare Überschriften und gut gegliederte Inhalte fördern die Crawlability durch Suchmaschinen.
  • Barrierefreie Videos: Untertitel und Transkripte verbessern die User Experience und sorgen für bessere Rankings.
  • Page Speed: Schnelle Ladezeiten sind nicht nur für barrierefreie Webseiten wichtig, sondern auch ein entscheidender Rankingfaktor.

Unser Experten-Support für Ihre barrierefreie Zukunft

Die Umsetzung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfordert Expertise in Design, Technik und Nutzerfreundlichkeit – und genau hier kommen wir ins Spiel. Als erfahrene Designagentur mit Schwerpunkt auf barrierefreier Gestaltung von Webseiten und Online Shops unterstützen wir Sie dabei, Ihre digitalen Angebote nicht nur gesetzeskonform, sondern auch benutzerfreundlich und ästhetisch ansprechend zu gestalten.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Analyse Ihrer bestehenden digitalen Angebote: Wir identifizieren Barrieren und entwickeln maßgeschneiderte Lösungsansätze.
  • Gestaltung und Optimierung: Unsere Designer und Entwickler erstellen barrierefreie Webseiten, Online-Shops und Apps, die den aktuellen gesetzlichen Richtlinien entsprechen.
  • Zertifizierung: Nach erfolgreicher Umsetzung der notwendigen Maßnahmen erhalten Sie das barrierefrei-geprüft- Zertifikat und den entsprechenden Hinweis prominent auf Ihrer Website oder Webshop.

Warum SILBERWEISS?

  • Erfahrung: Wir kennen die Anforderungen des BFSG und setzen sie mit einem geschulten Blick für Design und Technik um.
  • Benutzerzentrierung: Unsere Lösungen verbessern nicht nur die Barrierefreiheit, sondern auch die Nutzererfahrung für alle.
  • Individuelle Betreuung: Wir begleiten Sie von der Erstanalyse bis zur erfolgreichen Umsetzung und auf Wunsch auch darüber hinaus.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie die Barrierefreiheit Ihrer digitalen Angebote optimieren?
Kontaktieren Sie uns – gemeinsam machen wir Ihre Webseite fit für die Zukunft!

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