Fördermöglichkeiten für barrierefreie Websites clever nutzen – So unterstützen Bund und Länder Ihre Investition
Die Umsetzung einer barrierefreien Website ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Doch viele Betriebe, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), schrecken vor den vermeintlich hohen Kosten zurück.
Die gute Nachricht: Es gibt zahlreiche Förderprogramme, die Sie bei der Finanzierung unterstützen können – von Zuschüssen über Darlehen bis hin zu steuerlichen Erleichterungen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie Fördermittel beantragen können.
Warum gibt es Fördermöglichkeiten?
Barrierefreiheit ist ein gesellschaftliches Ziel, das von Politik und Wirtschaft gleichermaßen unterstützt wird.
Förderprogramme sollen:
+ Die Chancengleichheit verbessern, indem digitale Angebote für alle zugänglich gemacht werden.
+ Unternehmen ermutigen, frühzeitig in barrierefreie Technologien und Inhalte zu investieren.
+ KMU und kleinere Organisationen entlasten, die oft nicht über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
1. Bundesweite Förderprogramme
Der Bund stellt verschiedene Programme bereit, die Barrierefreiheit im digitalen Bereich fördern:
Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU
Ziel: Förderung von Investitionen in digitale Technologien und Qualifizierungsmaßnahmen.
Fördersumme: Bis zu 50.000 € (bei Kooperationen bis zu 100.000 €).
Relevanz für Barrierefreiheit: Zuschüsse für die Erstellung oder Nachrüstung barrierefreier Webseiten und Shopsysteme.
Förderung durch die KfW-Bank
Ziel: Finanzierung von Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit und IT-Sicherheit.
Angebote: Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse, z. B. über das Programm „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“.
2. Landesförderungen
Viele Bundesländer bieten eigene Programme, die speziell auf regionale Unternehmen zugeschnitten sind. Beispiele:
- NRW-Digitalzuschuss
- Ziel: Unterstützung von KMU bei der Digitalisierung, einschließlich Barrierefreiheit.
- Fördersumme: Bis zu 10.000 € Zuschuss.
- Bayern: Digitalbonus
- Ziel: Förderung digitaler Technologien und der Verbesserung der IT-Sicherheit.
- Fördersumme: Bis zu 50.000 €, je nach Unternehmensgröße und Projektumfang.
Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Wirtschaftsförderung oder IHK über regionale Programme.
3. EU-Fördermittel
Die Europäische Union stellt im Rahmen des European Accessibility Act (EAA) ebenfalls Fördermittel bereit:
EU-Innovationsförderung
Ziel: Unterstützung innovativer Projekte, die Barrierefreiheit vorantreiben.
Programme: Förderinitiativen wie „Horizon Europe“ oder der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)“.
Digital Jetzt: Investitionsförderung für KMU
Zielgruppe
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit 3 bis 499 Mitarbeitenden.
Fördergegenstand
Investitionen in digitale Technologien und Qualifizierungsmaßnahmen, darunter auch die Entwicklung und Optimierung von barrierefreien Webseiten.
Förderhöhe
> Maximal 50.000 € pro Unternehmen.
> Bei Kooperationen können bis zu 100.000 € beantragt werden.
Bedingungen
> Vorlage eines Digitalisierungsplans, der das geplante Vorhaben und die erwarteten Effekte beschreibt.
> Nachweis der nachhaltigen Nutzung der Förderung zur Verbesserung der digitalen Prozesse.
Besonderheit
Dieses Programm eignet sich besonders gut für Unternehmen, die Barrierefreiheit nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als strategischen Wettbewerbsvorteil sehen. Die Kombination aus finanzieller Unterstützung und der Möglichkeit, digitale Prozesse zu optimieren, macht es zu einer attraktiven Option für Unternehmen, die den Schritt Richtung Barrierefreiheit effizient umsetzen möchten.
Tipp: Durch die Verknüpfung von Digitalisierungsmaßnahmen mit den Anforderungen des BFSG können Unternehmen nicht nur die Fördermittel optimal nutzen, sondern gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.
Förderung durch die KfW-Bank
Zielgruppe
Unternehmen aller Größen, Start-ups, Selbstständige und Freiberufler, die in Deutschland oder in der EU tätig sind.
Fördergegenstand
Investitionen in die Digitalisierung, darunter auch Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von digitalen Angeboten wie Websites, Apps oder Online-Shops.
Förderhöhe
KfW-Digitalisierungs- und Innovationskredit:
Kreditrahmen zwischen 25.000 € und 25 Millionen €.
Besonders niedrige Zinsen durch Unterstützung der Bundesregierung.
Tilgungsfreie Anlaufjahre: Unternehmen können die Rückzahlung flexibel gestalten, um ihre Liquidität zu schonen.
Bedingungen
Vorlage eines Investitionsplans, der das geplante Vorhaben beschreibt.
Nachweis der Tragfähigkeit des Unternehmens und seiner Investitionen.
Besonderheit
Die KfW-Förderung eignet sich ideal für Unternehmen, die neben der Barrierefreiheit auch umfassendere Digitalisierungsmaßnahmen finanzieren möchten.
Tipp: Die KfW bietet spezielle Programme, die an die Bedürfnisse von KMU und Start-ups angepasst sind. Eine frühzeitige Beratung durch die Hausbank oder direkt über die KfW wird empfohlen.
Förderung durch NRW-Digitalzuschuss
Zielgruppe
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen mit bis zu 250 Mitarbeitenden.
Fördergegenstand
Investitionen in digitale Technologien und Prozesse, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit digitaler Angebote.
Förderhöhe
- Bis zu 10.000 € Zuschuss pro Unternehmen.
- Förderung beträgt bis zu 50 % der Investitionskosten.
Bedingungen
- Antragstellung vor Projektbeginn.
- Nachweis über die Notwendigkeit der Investition für die Digitalisierung des Unternehmens.
Besonderheit
Der NRW-Digitalzuschuss ist speziell für kleine Unternehmen gedacht, die mit begrenztem Budget erste Schritte in Richtung Barrierefreiheit und Digitalisierung gehen möchten.
Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über Antragsfristen und verfügbare Mittel, da Förderungen oft begrenzt sind.
Förderung durch das Land Bayern: Digitalbonus
Zielgruppe
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Bayern mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen €.
Fördergegenstand
Digitalisierungsvorhaben, darunter die barrierefreie Gestaltung von Webseiten, Apps und IT-Systemen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
Förderhöhe
- Digitalbonus Standard: Bis zu 10.000 € Zuschuss.
- Digitalbonus Plus: Bis zu 50.000 € Zuschuss für besonders innovative Projekte.
- Förderung beträgt bis zu 50 % der Investitionskosten.
Bedingungen
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.
- Nachweis, dass die Investition die Digitalisierung des Unternehmens nachhaltig verbessert.
Besonderheit
Der Digitalbonus Plus bietet höhere Fördersummen, wenn die Barrierefreiheit als innovativer Bestandteil des Projekts nachgewiesen wird.
Tipp: Der Digitalbonus Bayern ist äußerst beliebt – planen Sie frühzeitig und sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Fördermittel.
Fördermöglichkeiten über Aktion Mensch
Im Rahmen des Programms "Barrierefreiheit für alle" werden Projekte gefördert, die dazu beitragen, digitale Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung zugänglich zu machen.
Dies umfasst unter anderem die barrierefreie Gestaltung von Webseiten gemäß den Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
Mikroförderung
Die Mikroförderung richtet sich speziell an kleinere Vorhaben und bietet Zuschüsse von bis zu 5.000 € für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Dabei werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten übernommen, sodass kein Eigenmittelanteil erforderlich ist.
Förderfähige Kosten umfassen unter anderem:
- Anschaffungen zur Herstellung der Barrierefreiheit
- Bauten/Umbauten
- Technische Gebrauchsgegenstände
- Honorarkosten für Gebärdensprach-/Schriftdolmetscher*innen
- Gestaltung barrierefreier Webseiten
Projektförderung
Für größere Projekte bietet die Aktion Mensch die Projektförderung an, mit Zuschüssen von bis zu 450.000 € und einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren.
Hierbei ist ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten erforderlich.
Gemeinnützigkeit
Bitte beachten Sie, dass die Förderprogramme in der Regel für gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder Verbände konzipiert sind.
Steuerliche Vorteile
Neben direkten Fördermitteln können Unternehmen auch steuerliche Erleichterungen nutzen:
- Abschreibungsmöglichkeiten: Investitionen in barrierefreie Webseiten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
- Sonderabschreibungen: Für KMU gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit, Investitionen schneller abzuschreiben.
Wie beantragen Sie Fördermittel?
- Bedarf ermitteln: Analysieren Sie, welche Maßnahmen in Ihrem Unternehmen notwendig sind.
- Passende Programme finden: Nutzen Sie Plattformen wie „Förderdatenbank.de“ oder fragen Sie bei Ihrer IHK nach.
- Antrag vorbereiten: Stellen Sie alle relevanten Informationen zusammen, z. B. Projektbeschreibung, Kostenplan und Zeitrahmen.
- Fristen beachten: Viele Förderprogramme haben feste Bewerbungszeiträume – reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein.
- Professionelle Unterstützung: Lassen Sie sich von Experten bei der Antragstellung unterstützen, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen.
Unser Experten-Support für barrierefreie Websites und Online Shops
Barrierefreiheit ist nicht nur ein technisches, sondern auch ein strategisches Thema. Wir helfen Ihnen nicht nur dabei, Ihre Website oder Ihren Online Shop barrierefrei zu gestalten, sondern auch Mehrwert stiftend zu vermarkten.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Analyse Ihrer bestehenden digitalen Angebote: Wir identifizieren Barrieren und entwickeln maßgeschneiderte Lösungsansätze.
- Gestaltung und Optimierung: Unsere Designer und Entwickler erstellen barrierefreie Webseiten, Online-Shops und Apps, die den aktuellen gesetzlichen Richtlinien entsprechen.
- Zertifizierung: Nach erfolgreicher Umsetzung der notwendigen Maßnahmen erhalten Sie das barrierefrei-geprüft- Zertifikat und den entsprechenden Hinweis prominent auf Ihrer Website oder Webshop.
Nutzen Sie Förderprogramme, um Ihr Projekt kosteneffizient umzusetzen – wir unterstützen Sie dabei!
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