29. Januar 2019

Gender und Sprache

Unternehmerin, Unternehmer oder Unternehmensleitung – welche Auswirkungen hat das neue offizielle dritte Geschlecht auf den Firmenalltag?

Neues Jahr. Neue Regeln. Ab dem 1. Januar 2019 gibt es in Deutschland offiziell das dritte Geschlecht: „divers“ ergänzt die Kategorien von „männlich“ und „weiblich“. Das macht sich auch in der Sprache bemerkbar. Die Gendersprache ist 2019 Thema. Als erste Städte bemühen sich Augsburg und Hannover um genderneutrale Formulierungen.

Auch für Unternehmen lohnt sich ein Blick auf die Sprache in der Unternehmenskultur. Das Betonen der Vielfalt in einem Unternehmen ist ein Zeichen der Wertschätzung und des Respekts gegenüber den eigenen Beschäftigten. Oder auch der Kundschaft, wenn Werbemittel wie Flyer, Broschüren, Geschäftspost und Internetseiten geschlechtsneutrale Formulierungen verwenden und sich so niemand mehr ausgeschlossen fühlt.

Inhaltsverzeichnis

// Muss ich mir als Firma Gedanken machen?
// Ändern sich Berufsbezeichnungen?
// Was ist mit Formulierungen, die zu manchen Berufsbildern gehören?
// Wie rede ich Kunden in der Geschäftspost korrekt an?
// Gehört der Genderstern auf die eigenen Internetseiten?

Muss ich mir als Firma Gedanken machen?

Grundsätzlich ja. Zum Beispiel bei Stellenanzeigen. Die Berufsbezeichnung plus (m/w) reicht nicht mehr aus. Weder rechtlich noch sprachlich gibt es hier schon eine eindeutige Regelung. Logisch wäre die Ergänzung um ein d für divers: (m/w/d). Manche Firmen setzen in ihren Stellenanzeigen auch auf das x und suchen (m/w/x). Wer das neue dritte Geschlecht im sensiblen Bereich des Bewerbungsmanagements ignoriert, riskiert Klagen.

Auch in der eigenen Unternehmenskultur gibt es genug Möglichkeiten für eine geschlechtsneutrale Sprache:

  • Mitarbeiter: Fachkraft oder Personal
  • Mitarbeitergespräch: Dienstbesprechung
  • Mitarbeiterführung: Personalmanagement
  • Chef: Leitungsperson
  • Abteilungsleitertreffen: Treffen der Abteilungsleitungen
  • Aktionärsversammlung: Versammlung von Personen mit Aktienbesitz

Der Lehrling: Lehrlinge wurden bereits durch Auszubildende ersetzt. Generell regen Wörter mit „ling“ am Ende zur Diskussion an: Gegner der Endung argumentieren mit der fehlenden Form für weiblich und divers und der Verniedlichung.  Das Wort „Flüchtlinge“ könnte im täglichen Sprachgebrauch durch „Geflüchtete“ ersetzt werden. Aber was ist mit „Säugling“, „Häuptling“ „Zwilling“ oder „Schmetterling“? Das Beispiel zeigt, das gerade im dynamischen System der Sprache keine Standardlösungen praktikabel sind. Vielmehr kommt es auf einzelne Entscheidungen in einem konkreten Kontext an.

Ändern sich Berufsbezeichnungen?

Sprache entwickelt sich stetig weiter. Auch vor dem neuen Gesetz haben sich Berufsbezeichnungen gewandelt. So wurde schon längst aus der Kindergärtnerin der Erzieher oder die Erzieherin. Und in Zukunft werden wir bestimmt von der pädagogischen Fachkraft sprechen. Bleibt abzuwarten, ob und wie sich geschlechtsunabhängige Formulierungen im allgemeinen Sprachgebrauch durchsetzen.

5 Berufe in der Gendersprache:

  • Krankenschwester: Pflegefachkraft
  • Kellner: Servicekraft oder Bedienung
  • Busfahrer: Busführung bzw. busführende Person
  • Designer: Designschaffende
  • Informatiker: auf den IT-Bereich spezialisierte Person

Was ist mit Formulierungen, die zu manchen Berufsbildern gehören?

Vielleicht bezahlen Sie bald nicht mehr „Anwaltskosten“, sondern „Kosten für die Rechtsvertretung“. Der populäre Rat „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ könnte in „Holen Sie sich ärztlichen oder pharmazeutischen Rat“ umgewandelt werden. Auch die „Beamtenlaufbahn“ wandelt sich zum „Werdegang im öffentlichen Dienst“. Aus der Zahnarztpraxis wird die Praxis für Zahnheilkunde oder die Kinderarztpraxis  wird zur Praxis für Kinderheilkunde. Und Sie vereinbaren keinen „Arzttermin“ mehr, sondern einen „Behandlungstermin“. Aus dem Besuch beim Augenoptiker wird das Betreten des Optikfachgeschäfts.

Wie rede ich Kunden und Geschäftspartner in der Geschäftspost korrekt an?

Im Prinzip ist die Grußformel „Sehr geehrte Damen und Herren“ nicht länger zulässig.  Empfehlenswert ist immer die persönliche Anrede mit Namen. Oder geschlechtsneutrale Formulierungen, die sich direkt auf  die Zielgruppe beziehen:

+ Sehr geehrte Fach- und Führungskräfte

+ Sehr geehrte Teamleitung

+ Sehr geehrte Beschäftigte

Gehört der Genderstern auf die eigenen Internetseiten?

Es besteht die Möglichkeit mithilfe des Gendersterns zwischen der männlichen und weiblichen Form alle Identitäten miteinzubeziehen: die Unternehmer*innenkonferenz. Der Genderstern  bzw. der Unterstrich gehören nicht zur offiziellen Sprachregelung. Das hat der Rat der deutschen Rechtschreibung entschieden. Aktuell befindet sich der Genderstern in einer Beobachtungsphase.

Auf jeden Fall lohnt sich ein Blick auf die eigenen Internetseiten.

Kundenwünsche: Wünsche der Kundschaft
Expertenwissen: Fachwissen
klientenorientiert: orientiert am Bedarf der ratsuchenden Person
Ansprechpartner: Kontakt
Generalist: Multitalent
Geschäftspartner: geschäftliche Verbindung
Teilnehmergebühr: Teilnahmegebühr
Vertreter: vertreten durch

Auf der Suche nach dem passenden Wort: das Genderwörterbuch schenkt frische Inspirationen.