Bildrechte
25. Juni 2017

Im Dschungel der Bildrechte

Fluch und Segen Internet. Mehr Sichtbarkeit. Mehr Reichweite. Mehr Aufmerksamkeit. Das sind die positiven Seiten für Unternehmen im Internet. Egal ob Text, Bild, Grafik oder Video. Bei Veröffentlichungen von Material immer auf Nummer sichergehen. Sonst drohen horrende Kosten. Besonders tückisch: Oft sind Unternehmer völlig absichtslos und total verblüfft, wenn plötzlich Abmahnungen ins Haus trudeln. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Lieber gleich auf Nummer sichergehen.

Zentrale Frage: „Wer hat´s gemacht?“ Das Urheberrecht schützt Resultate des geistigen Eigentums wie Bilder, Texte, Grafiken usw. Wer sich schriftlich die Erlaubnis des Urhebers zur Veröffentlichung holt und dafür unter Umständen einen Betrag X zahlt, ist auf der sicheren Seite. Details immer abklären: Muss der Urheber genannt werden? Muss ein Link auf seine Seiten erfolgen usw. Je genauer Vereinbarungen festgehalten werden, desto besser. Im Juristendeutsch zählt jede einzelne Formulierung: Es gibt zum Beispiel einen Unterschied zwischen „begrenzt“ und „zeitlich unbegrenzt“ sowie „privaten Gebrauch“ und „gewerblichen Gebrauch“.

Achtung: Material, das etwas „verfremdet“ wurde, fällt trotzdem unter das Urheberrecht.

Viele Unternehmer haben solche Experimente teuer bezahlt, weil sich Schadensersatz-Forderungen für einen bestimmten Veröffentlichungszeitraum flugs summieren. Ein Foto, das mehrere Monate online steht, kann ein Unternehmen ruckzuck tausende von Euros kosten.

Wer Bilder, Texte, Filme selbst erstellt, ist selbstverständlich der Urheber. Eigentum von Dritten wie Gebäude und Grundstücke dürfen von öffentlichen Straßen aus fotografiert werden und gewerblich genutzt werden. Bei ungewöhnlichen Perspektiven wie das Filmen und Fotografieren mit der Drohne aus der Vogelperspektive sieht die Sache aber wieder ganz anders aus.

Auch auf dem eigenen Grundstück lauern Fallstricke. Gibt es eine Baustelle, sind zwar Fotos zur Dokumentation seitens des Unternehmers erlaubt. Aber die Veröffentlichung der Baustellen-Bilder auf Facebook & Co. ist nicht rechtlich abgesichert. Besonders, wenn Menschen darauf zu sehen sind. Gerade soziale Netzwerke verleiten dazu, schnell zu fotografieren und zu veröffentlichen. Unter dem Motto „Wir müssen mal wieder etwas posten“. Ein Redaktionsplan schützt vor unbedachten Schnellschüssen, die rechtlich brisant sind.

Generell sind Bilder mit Menschen sensibel. Zum guten Ton einer Unternehmenspräsenz im Internet gehört das Vorstellen der eigenen Mitarbeiter. Das füllt Worte wie Vertrauen, Zuverlässigkeit, Sorgfalt oder Nähe mit Leben. Dabei ist das Recht am eigenen Bild zu beachten. Grundsätzlich gilt das für alle Bilder, auf denen jemand gut sichtbar und leicht zu identifizieren ist: Am besten eine schriftliche Zustimmung aller Mitarbeiter in Bezug auf Fotos einholen. Transparenz und Wertschätzung des Einzelnen schützen vor Beschwerden.